GNU General Public Licence

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Die GNU General Public Licence (GPL) ist eine von der Free Software Foundation herausgegebene Lizenz für die Lizenzierung freier Software.

[Bearbeiten] Freiheiten

Die GPL gewährt jedermann die folgenden vier Freiheiten als Bestandteile der Lizenz.

  1. Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt werden. Kommerzielle Nutzung ist hierbei ausdrücklich eingeschlossen.
  2. Kopien des Programms dürfen kostenlos oder auch für Geld verteilt werden, wobei der Quellcode mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt werden muss. Dem Empfänger müssen dieselben Freiheiten gewährt werden – z. B. wer eine Kopie für Geld empfängt, hat dennoch das Recht, diese dann zu einem günstigeren Preis oder auch kostenlos zu verbreiten, ohne weitere Lizenzgebühren zu entrichten. Niemand ist verpflichtet, Kopien zu verteilen, weder im Allgemeinen, noch an irgendeine bestimmte Person – aber wenn er es tut, dann nur nach diesen Regeln.
  3. Die Arbeitsweise eines Programms darf studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
  4. Es dürfen auch die gemäß Freiheit 3 veränderten Versionen des Programms unter den Regeln von Freiheit 2 vertrieben werden, wobei dem Empfänger des Programms der Quellcode der veränderten Version verfügbar gemacht werden muss. Veränderte Versionen müssen nicht veröffentlicht werden; aber wenn sie veröffentlicht werden, dann darf dies nur unter den Regeln von Freiheit 2 geschehen.